Heimatverein Worms Leiselheim e.V. Satzung
1 Name und Sitz
1.1 Der Verein trägt den Namen „Heimatverein Worms-Leiselheim e.V.“
1.2 Sitz des Vereins ist Worms-Leiselheim. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Worms
eingetragen.
1 .3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2 Zwecke des Vereins
2.1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatkunde und Heimatpflege sowie die Pflege
und Förderung von Traditionen in Worms-Leiselheim.
2.2 Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Fortschreibung der Chronik von Worms-Leiselheim
- Sammeln und Dokumentieren mündlicher Überlieferungen und vorhandener
Unterlagen - Pflege und Erhaltung öffentlicher Natur- und Baudenkmäler in Verbindung mit den
kommunalen Institutionen - Maßnahmen zur Verschönerung von Worms-Leiselheim
- Aktivitäten zur Imagepflege des Ortsteils Worms-Leiselheim
3 Gemeinnützigkeit
3.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
3.2 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Ziele.
3.3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3.4 Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile
des Vereinsvermögens.
3.5 Keine Person darf durch Ausgaben, die nicht dem Vereinszweck entsprechen, begünstigt
werden.
4 Mitgliedschaft
- 1 Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die sich zu den Zielen des
Vereins bekennen.
4.2 Die Aufnahme muss schriftlich beantragt werden, über den Antrag entscheidet der
Vorstand.
Satzung Heimatverein- Leiselheim e. V. Seite 2/5
4.3 Die Mitgliedschaft endet durch
- Tod
- Austritt zum Ende des Geschäftsjahres, der bis spätestens drei Monate vor dessen
Ende schriftlich dem Vorstand erklärt werden muss. - Ausschluss
Der Vorstand kann ein Mitglied mit einfachem Mehrheitsbeschluss bei Vorliegen
wichtiger Gründe ausschließen. Dem Mitglied ist der Ausschluss schriftlich
mitzuteilen. Bei Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit
einfacher Mehrheit.
4.4 Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, können
von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind: - der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
6 Vorstand
- 1 Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorsitzender
- stellvertretender Vorsitzender
- Kassenführer
- Schriftführer
- den Beisitzern. Die Beisitzer (maximal 7) werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
- Ehrenvorstandmitglied. Ehrenvorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung
auf Lebenszeit gewählt und haben nur beratende Funktion im Vorstand.
6.2 Der Vorstand wird für jeweils drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Dem
Vorstand können nur Vereinsmitglieder angehören.
6.3 Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenführer
bilden den geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand bildet zusammen
mit den Beisitzern den Gesamtvorstand/erweiterten Vorstand. Vorstand im Sinne von § 26
BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.
6.4 Dem geschäftsführenden Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der
Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
6.5 Der Vorstand wird durch den Vorsitzenden einberufen. Er ist beschlussfähig, wenn
mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Satzung Heimatverein- Leiselheim e. V. Seite 3/5
6.6 Der Vorstand trifft alle erforderlichen Maßnahmen und Entscheidungen mit einfacher
Stimmenmehrheit. Bei Abstimmungen mit Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Vorsitzenden.
6.7. Der Schriftführer führt über die Sitzungen des Vorstands und die Mitgliederversammlung
ein Protokoll, das von ihm und dem Vorsitzenden zu unterschreiben ist.
6.8. Der Kassenführer verwaltet die Kasse des Vereins und das Vereinsvermögen. Er führt
ordnungsgemäß Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Der Kassenführer nimmt alle
Zahlungen für den Verein in Empfang und wickelt den Geldverkehr mit der Bank ab. Er hat
der Mitgliederversammlung auf das Ende des Geschäftsjahres einen Rechenschaftsbericht
zu erstatten.
7 Die Mitgliederversammlung
- 1 Die Mitgliederversammlung findet im 1. Quartal des Geschäftsjahres statt. Dazu lädt der
Vorstand unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich ein.
Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich zwei Wochen vorher beim Vorstand
eingegangen sein.
7.2 Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand oder
mindestens 20% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe die
Einberufung verlangen. In diesem Fall reicht eine einwöchige Einladungsfrist.
7.3 Die Mitgliederversammlung beschließt über:
- den Jahresbericht des Vorstandes
- die Entlastung des Vorstands
- die Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer
- den Mitgliedsbeitrag
- Anträge
- Satzungsänderungen
- die Auflösung des Vereins.
7.4 Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienen
Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder.
7.5 Wahlen erfolgen schriftlich und geheim. Wenn Einigkeit besteht, kann offen per
Handzeichen abgestimmt werden.
7.6 Das Protokoll wird in der nächsten Mitgliederversammlung verlesen.
8 Die Kassenprüfer
Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren
gewählt. Kassenprüfer dürfen nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder sein. Die
Kassenprüfung muss jährlich mindestens einmal erfolgen.
Satzung Heimatverein- Leiselheim e. V. Seite 4/5
9 Mitgliedsbeitrag
Die Mitglieder zahlen einen von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Beitrag, der
bis zum 31.03. des Geschäftsjahres zu zahlen ist.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Der Beitrag wird als Familien- oder Einzelbeitrag erhoben. Zur Familie gehören Kinder bis
zur Volljährigkeit. Bei Erreichen der Volljährigkeit muss ein Aufnahmeantrag gestellt
werden; danach gilt der Einzelbeitrag.
10 Auflösung
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dazu ist
eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fallt das
Vermögen des Vereins der Stadt Worms zu, die dies für gemeinnützige Zwecke in Worms-
Leiselheim verwenden muss.
Worms-Leiselheim, den: 12. 10. 2001
Satzungsänderungen
Die Mitgliederversammlung vom 12. März 2015 hat folgende Änderungen beschlossen:
In § 6.1 wird eine 6. Vorstandsposition eingeführt: - Ehrenvorstandmitglied. Ehrenvorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf
Lebenszeit gewählt und haben nur beratende Funktion im Vorstand.
In § 9 wird ein dritter Absatz eingeführt: - Der Beitrag wird als Familien- oder Einzelbeitrag erhoben. Zur Familie gehören Kinder bis zur
Volljährigkeit. Bei Erreichen der Volljährigkeit muss ein Aufnahmeantrag gestellt werden; danach
gilt der Einzelbeitrag.
Worms-Leiselheim, 12. 03. 2015
Die Mitgliederversammlung vom 21. März 2022 hat folgende Änderungen beschlossen:
§ 4 erhält einen neuen Abschnitt:
§ 4.5
Mitglieder des Vereins können Abteilungen für besondere Aufgaben bilden. Die jeweiligen Leiter
dieser Abteilungen werden von den Mitgliedern dieser Abteilung gewählt und sind stimmberechtigte
Beisitzer im Vorstand.
Worms-Leiselheim, 31. 03. 2022
Satzung Heimatverein- Leiselheim e. V. Seite 5/5
Die Mitgliederversammlung vom 31. März 2023 hat folgende Änderungen beschlossen:
§ 6.3 erhält einen neuen Abschnitt:
§6.3.2
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Im Verhinderungsfall des
Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden übernimmt der Kassenführer oder der Schriftführer die Position
des Verhinderten.
§ 7.1, hier werden die Fristen verändert, so dass die neue Fassung folgendermaßen lautet:
§ 7.1 Die Mitgliederversammlung findet im 1. Quartal des Geschäftsjahres statt. Dazu lädt der Vorstand unter
Mitteilung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher schriftlich ein. Anträge zur Tagesordnung müssen
schriftlich 5 Werktage vorher beim Vorstand eingegangen sein.
Worms-Leiselheim, 31. 03. 2023